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Grundlagen

Das Jagdwesen in Tirol unterliegt dem Tiroler Jagdgesetz


Als Jagdgenossenschaft haben wir, logischerweise auch mit der Jagd zu tun.
Wir als Mitglieder der Jagdgenossenschaft verpachten das Jagdrecht auf unseren Grundstücken.

Derzeit (2025 - 2035) sind unsere Pächter die Pächtergemeinschaft:

                            Hans Angermair / Franz Berchtold


Unsere Pächter haben weitere Jäger die gemeinsam das Jagdrecht ausüben und uns die Pacht entrichten.

Welche Rechte und Pflichten Sie als Grundeigentümer haben kann diese Informationsbroschüre der Landwirtschaftskammer für Tirol recht gut beantworten.

Über die korrekte Ausübung des Jagdrechtes auf unseren Grundflächen wacht die Bezirksverwaltungsbehörde (in unserem Fall Stadtmagistrat Innsbruck Abteilung für Grundverkehr)

Sollte Sie weitere Fragen haben, so wenden Sie sich per E Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Gemeinschaftsparzellen

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Als Gemeinschaftsparzellen bezeichnen wir Parzellen, die mehreren Eigentümern gemeinsam gehören.

Damit der Verwaltungsaufwand nicht komplett ausufert, ist es notwendig, diese Art von Parzellen getrennt zu behandeln.

Für Gemeinschaftsparzellen ist es erforderlich, dass die Eigentümer einen Bevollmächtigten ernennen.
Dieser Bevollmächtigte übt das Stimmrecht laut Statuten aus und ist auch Empfänger des anteiligen Pachterlöses.
Die Aufteilung des Pachterlöses unter den Eigentümern ist dann, unabhängig von der Jagdgenossenschaft, eigenständig abzuwickeln.

Ein Formular zur Bekanntgabe des Bevollmächtigten finden Sie im Downloadbereich.


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Hier finden Sie die wichtigsten Infos zum Jagdteilgebiet 855 Hötting:

Jagdgebiet Hötting 855

1.) Jagdgebiet:

Das Jagdgebiet der Jagdgenossenschaft Hötting umfasst rechnerisch eine Fläche von 2396 ha.

Diese Fläche ist aber nicht zur Gänze bejagdbar, da grosse Teile im Siedlungsraum liegen.
Daher wird von dieser Gesamtfläche nur ein Teil von 1217 ha bejagt.


In der aktuellen Periode (2025 - 2035) sind unsere Pächter die Pächtergemeinschaft:

                            Hans Angermair / Franz Berchtold


Unsere Pächter haben weitere Jäger in ihren Reihen, die gemeinsam das Jagdrecht ausüben und uns dafür den Pachtzins entrichten.


Das Jagdteilgebiet Hötting (lt. Jagdkataster Tiris Nr. 855) entspricht grob gesagt dem gesamten Höttinger Berg.
Ausgenommen davon ist eine "Insel" im Bereich des Hofwaldes (Hofwaldjagd der Österreichischen Bundesforste Nr. 860) und der Bereich oberhalb der Höttinger Alm (Eigenjagd der Stadt Innsbruck Nr. 981)

Das Jagdgebiet besteht aus ca. 1500 Parzellen und ist im Eigentum von ca 500 Eigentümern.
Durch die grosse Anzahl von Eigentümern ist nur der Weg zur Bejagung über eine Genossenschaftsjagd möglich.

 


2.) Jagdgenossenschaft:

 

Die Mitgliedschaft in der Höttinger Jagdgenossenschaft entsteht durch Grundeigentum (land- und frostwirtschaftlicher Widmung) im Bereich des Jagdteilgebietes 855.

Also, wenn Sie in diesem Bereich Eigentümer einer Waldparzelle sind, sind Sie automatisch auch Mitglied der Jagdgenossenschaft Hötting.

Die Jagdgenossenschaft Hötting (kurz JGH) hat die Aufgabe, das Jagdrecht auf ihren Grundflächen zu verpachten.
Dadurch wird dem Gesetz genüge getan, da alle land- und fortwirtschaftlichen Flächen bejagt werden müssen.

Auszug von der Homepage Land Tirol über die Aufgaben der Jagd:

Die Jagd hat zur Aufgabe, die jagdbaren Wildtierbestände in Tirol zu regulieren, diese gesund zu erhalten und den Wildeinfluss auf die land- und forstwirtschaftlichen Flächen auf ein verträgliches Maß zu halten. Gleichzeitig soll sie auch die Erhaltung artgerechter Strukturen innerhalb der jeweiligen Wildart sichern beziehungsweise solche wiederherstellen. Darüber hinaus leistet die Jagd in Tirol auch wichtige Beiträge zur Erhaltung und Schaffung von Lebens- und Rückzugräumen für die jagdbaren Wildtiere in Tirol.

Die Verpachtung der gesamten Fläche kann über verschiedene Wege erfolgen:
             
                        - Versteigerung
                        - Ausschreibung
                        - Verlängerung

Dabei wird ein Pachtzins pro Hektar vereinbart, der jährlich zu bezahlen ist und wertgesichert von der Jägerschaft an die JGH entrichtet wird.

Dieser Pachtzins wird an die Mitglieder der JGH ausgeschüttet.

Aufgrund der großen Anzahl an Grundeigentümern erfolgt die Auszahlung nur alle paar Jahr. Die Umlagekosten (Porto und Material für Ausschreibungen, Kosten für Saalmiete für Versammlungen usw.) werden vom Pachtzins abgezogen.


Die wichtigste Aufgabe jedes Mitgliedes ist es, die eigenen Daten aktuell zu halten und eventuelle Änderungen der Jagdgenossenschaft zu melden.

Die JGH speichert Daten nur insoweit sie zur Abwicklung der Geschäfte erforderlich sind!
Dies betrifft personenbezogene Daten wie Name und Anschrift, Bankverbindung, Telefon und E-Mail Adresse.
Ebenso ist ein Grundstücksverzeichnis angelegt, damit die JGH ermitteln kann, welchem Grundeigentümer welcher Anteil des Pachterlöses zusteht.

Aus diesem Grund ist es äußerst wichtig, dass jedes Mitglied Veränderungen seiner Daten aktiv meldet. Nur so kann ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden.

Diese Änderungen sind am Besten elektronisch per E-Mail zu melden.
Die aktuelle E-Mail Adresse des JGH lautet: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Ein weiterer Vorteil für Grundeigentümer, die die Kommunikation per E-Mail wählen, ist eine genaue Aufstellung ihrer hinterlegten Daten:
Dadurch fällt die Kontrolle wesentlich leichter und eventuelle Differenzen können problemlos korrigiert werden.

Hier ein Beispiel des Datenauszuges für Grundeigentümer:

 

 thmb Jagdgenossenschaft Hotting 751 Mustermann Max

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