↑
Als Gemeinschaftsparzellen bezeichnen wir Parzellen, die mehreren Eigentümern gemeinsam gehören.
Damit der Verwaltungsaufwand nicht komplett ausufert, ist es notwendig, diese Art von Parzellen getrennt zu behandeln.
Für Gemeinschaftsparzellen ist es erforderlich, dass die Eigentümer einen Bevollmächtigten ernennen.
Dieser Bevollmächtigte übt das Stimmrecht laut Statuten aus und ist auch Empfänger des anteiligen Pachterlöses.
Die Aufteilung des Pachterlöses unter den Eigentümern ist dann, unabhängig von der Jagdgenossenschaft, eigenständig abzuwickeln.
Ein Formular zur Bekanntgabe des Bevollmächtigten finden Sie im Downloadbereich.